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Verkehrsbeschränkungen

Möriken-Wildegg

Widerruf der Amtsblattausschreibung vom 26.08.1989:

K394, Unteräschstrasse, ab Parzelle 280/83 bis Schulhausstrasse, Nordseite – (temporär) – Parkieren auf Trottoir gestattet (Freiraum 1,50 m)

Hinweis: Die temporäre Parkierung auf dem Trottoir wird nicht mehr benötigt.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung(en) sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt, vom 27. April 2024 bis 27. Mai 2024, bei der verfügenden Behörde einzureichen.

Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Aarau, 22. April 2024

Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Verkehrsmanagement, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau