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Kantonale Asylunterkunft

Hotline Betreuung Kantonaler Sozialdienst

Für die Dauer des Betriebes ist eine 24h-Hotline unter der Telefonnummer 079 309 80 31 eingerichtet.

Weitere Adressen

Das Wichtigste in Kürze

Am 23. März 2023 hat der Kanton in einer Medienmitteilung mitgeteilt, dass das ehemalige Hotel Aarehof in Wildegg per 1. Juni 2023 als kantonale Asylunterkunft eröffnet wird. Die kantonale Unterkunft wird für maximal 140 Personen vorbereitet und soll für drei Jahre bis Ende Mai 2026 bestehen bleiben.

In der Unterkunft ist die Unterbringung von Einzelmännern vorgesehen. Die Betreuung der Unterkunft übernimmt das Personal des Kantonalen Sozialdienstes. Die Betreuung ist rund um die Uhr sichergestellt. Während der Nacht kommt ein Sicherheitsdienst zum Einsatz. Der Betrieb wird durch eine Begleitgruppe mit Vertretern von Kanton, Betreuer, Polizei, Gemeinde und Anwohnern begleitet.

Medienmitteilung des Kantons vom 23.03.2023
Medienmitteilung der Gemeinde vom 23.03.2023

Aktuelles

16. Februar 2024 - Aktuelle Unterbringungszahl

Per 15.02.2024 sind in der Kantonalen Unterkunft 144 Personen einquartiert (siehe auch Grafik Aufnahmepflicht weiter unten).

19. Dezember 2023 - Aktuelle Unterbringungszahl

Per 15.12.2023 sind in der Kantonalen Unterkunft 140 Personen einquartiert.

07. November 2023 - Aktuelle Unterbringungszahl

Per 15.10.2023 sind in der Kantonalen Unterkunft 123 Personen einquartiert.

12. September 2023 - Aktuelle Unterbringungszahl

Per 12.09.2023 sind in der Kantonalen Unterkunft 127 Personen einquartiert.

01. August 2023 - Aktuelle Unterbringungszahl

Per 01.08.2023 sind in der Kantonalen Unterkunft 70 Personen einquartiert. Die Betreuung erfolgt durch die Mitarbeitenden des Kantonalen Sozialdienstes. Dem Gemeinderat sind keine negativen Rückmeldungen bekannt.

05. Juni 2023 - Erste Unterbringungszahlen bekannt

Ab 12. Juni 2023 werden rund 30 Personen die Anlage beziehen. Nach aktueller Lage geht der Kanton davon aus, dass die Belegung der Unterkunft langsam und schrittweise erhöht werden wird.

03. Juni 2023 - Tag der offenen Türe fand statt

Am 03. Juni 2023 fand von 14.00 bis 16.00 Uhr vor Inbetriebnahme der Kantonalen Asylunterkunft im Hotel/Restaurant Aarehof ein Tag der offenen Türe statt. Die Bevölkerung wurde mit einem Flyer dazu eingeladen.

Der Bevölkerung und weiteren interessierten Kreisen standen Regierungsrat Jean-Pierre Gallati, Verantwortliche des Kantonalen Sozialdienstes, des Gemeinderats und der Sicherheitsorganisationen zur Verfügung und beantworteten Fragen. Ausserdem bestand die Möglichkeit, Teile der neuen Asylunterkunft auf einem geführten Rundgang zu besichtigen.

Es nahmen geschätzt 300 Personen, mehrheitlich aus Möriken-Wildegg, teil.

22. Mai 2023 - Gemeinderat nimmt vom Sicherheits- und Betreuungskonzept Kenntnis

Kanton, Gemeinde, Kantons- und Regionalpolizei und Feuerwehr haben zusammen ein Sicherheits- und Betreuungskonzept erarbeitet. Der Gemeinderat nahm davon am 22. Mai Kenntnis.

Kantonale Asylunterkunft im Aarehof (Rayon und sensible Zonen), Zusatz für Hausordnung

08. Mai 2023 – Informationen zum Anlass vom 3. Juni 2023

Vor der Eröffnung der Unterkunft bieten der Kantonale Sozialdienst und der Gemeinderat der Bevölkerung und der Öffentlichkeit am Samstag, 3. Juni 2023, von 14 bis 16 Uhr, Gelegenheit zur Besichtigung der Unterkunft. Vertreterinnen und Vertreter des Kantonalen Sozialdienstes sind vor Ort und beantworten Fragen. Der Gemeinderat wird ebenfalls vertreten sein.

Es findet kein Programm mit einem fixen Ablauf statt. Sie können den Zeitpunkt Ihres Besuchs innerhalb der zwei Stunden frei wählen.

28. April 2023 – Stellungnahme zu ersten Reaktionen zur Asylunterkunft im Aarehof

Der Gemeinderat hat sich eine andere Nutzung im Dorfzentrum von Wildegg gewünscht als eine kantonale Asylunterkunft. Entsprechend geschockt war er Ende Januar 2023 als er aus einer Medienmitteilung von Aargau Hotels davon erfahren hat.

Das Verständnis des Gemeinderats zu den Reaktionen und Sorgen aus der Bevölkerung ist daher gross. Dennoch plädieren wir für einen respektvollen und anständigen Umgang mit den Verantwortlichen des Kantons und den untergebrachten Asylbewerbern. Wir dulden keine fremdenfeindlichen und von Vorurteilen geprägten Äusserungen und Handlungen.

Am Entscheid des Kantons ist nicht zu rütteln. Ab dem 12. Juni 2023 werden Asylbewerber im Aarehof einziehen. Daran ändern weder eine Petition noch Protestaktionen etwas.

Wir rufen Sie auf, geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, machen Sie von der Gelegenheit Gebrauch und besuchen Sie am Tag der offenen Türe vom Samstag, 3. Juni 2023, zwischen 14 und 16 Uhr die Unterkunft. Sprechen Sie mit den Betreuerinnen und Betreuern des Kantonalen Sozialdienstes und verschaffen Sie sich Ihren eigenen Eindruck über die Situation vor Ort.

17. April 2023 – Gemeinderat wählt Begleitgruppe Asylunterkunft Aarehof

Dem Gemeinderat ist es wichtig, dass ein laufender Betrieb der Asylunterkunft, der durch den Kanton verantwortet wird, durch eine gemeinderätliche Kommission begleitet wird. Wie sich der Betrieb der Unterkunft entwickelt (Anzahl Personen, deren Zusammensetzung und Verhalten, Angebote von Freiwilligen etc.), ist nicht oder nur schwer vorhersehbar. Der regelmässige Austausch innerhalb der Begleitgruppe soll es daher ermöglichen, auf sich ändernde Gegebenheiten schnell und vor allem unter Einbezug möglichst aller Interessensgruppen reagieren zu können.

In der Begleitgruppe sind Vertreterinnen und Vertreter des Kantons, der Gemeinde, der Kantons- und Regionalpolizei, sowie Anwohnerinnen und Anwohner und Gewerbetreibende vertreten. Diese Ansprechpersonen sollen Anliegen aus ihren Kreisen, die mit den Erfahrungen des laufenden Betriebs entstehen, in die Begleitgruppe einbringen und Informationen «aus dem Inneren» nach aussen tragen.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 17. April 2023 die 10-köpfige Begleitgruppe gewählt.

Begleitgruppe

In der Begleitgruppe sind Vertreterinnen und Vertreter des Kantons, der Gemeinde, der Kantons- und Regionalpolizei, sowie Anwohnerinnen und Anwohner und Gewerbetreibende vertreten. Diese Ansprechpersonen sollen Anliegen aus ihren Kreisen, die mit den Erfahrungen des laufenden Betriebs entstehen, in die Begleitgruppe einbringen und Informationen «aus dem Inneren» nach aussen tragen.

Aktuelle Aufnahmepflicht in Möriken-Wildegg

Aktuelle Aufnahmepflicht in Möriken-Wildegg

Die Aufnahmepflicht für Möriken-Wildegg liegt per 15. Februar 2024 bei 52 Personen. Derzeit leben in Möriken-Wildegg 32 Personen mit Status S und 21 Personen mit Status F. Mit der Inbetriebnahme der Asylunterkunft im Aarehof wird Möriken-Wildegg bis auf weiteres die Aufnahmepflicht ohne Probleme erfüllen können, da die 144 Plätze der Aufnahmepflicht vollumfänglich angerechnet werden.

Häu­fi­ge Fra­gen

Der Kanton betreibt ab Anfang Juni 2023 eine Asylunterkunft im Aarehof in Wildegg. Hier finden Sie aktuelle Antworten auf häufig gestellte Fragen. Ein Update erfolgt regelmässig.

Warum eine Unterkunft in Wildegg?

Aufgrund der hohen Asylzahlen aus dem regulären Asylbereich ist der Kanton bei seiner Suche nach geeigneten Liegenschaften auf das Hotel Aarehof gestossen. Das Hotel Aarehof in Möriken-Wildegg soll gemäss Plänen der Eigentümerin Roka Immobilien AG saniert werden. Vor Sanierungsbeginn wird der Kantonale Sozialdienst die Räumlichkeiten als kantonale Asylunterkunft nutzen.

Anders als in der Medienberichterstattung suggeriert, hat der Bezug der Unterkunft im Aarehof nichts mit angewandtem Notrecht zu tun. Der Regierungsrat hat Mitte Januar 2023 die Notlage ausgerufen und eine Notverordnung erlassen, um kommunale unterirdische Schutzbauten wie zum Beispiel in Birmenstorf oder Lenzburg in Betrieb nehmen zu können. Beim Aarehof haben sich der Kanton und ein privater Liegenschaftsbesitzer vertraglich auf eine Zwischennutzung geeinigt.

Wie viele Personen werden untergebracht?

Die Unterkunft in Wildegg ist für maximal 140 Personen ausgelegt. Im Regelbetrieb wird die Unterkunft zu 80% ausgelastet. Es kann aber sein, dass aufgrund der Situation tatsächlich bis zu 140 Plätze belegt werden müssen. Über die effektive Auslastung werden wir an dieser Stelle laufend Bericht erstatten.

Wer ist für die Betreuung zuständig?

Für die Betreuung zeichnet der Kanton verantwortlich. Die Gemeinde hat mit der Unterkunft und der Betreuung der Asylbewerber nichts zu tun. Der Kantonale Sozialdienst sieht auf Wunsch der Gemeinde eine 24-Stunden-Betreuung vor Ort vor und wird in der Nacht auch einen privaten Sicherheitsdienst in und um die Unterkunft einsetzen.

Wer wird in der Unterkunft untergebracht?

In der kantonalen Unterkunft werden Asylbewerber untergebracht, die sich im ordentlichen Asylprozess befinden und gute Aussichten auf ein Bleiberecht haben oder die auf ihre Zuweisung in die Gemeinden warten.

Bei der kantonalen Unterkunft handelt es sich um einen «Zwischenstopp» zwischen einem Bundesasylzentrum und der Unterbringung in den Gemeinden. Untergebrachte Personen in der kantonalen Asylunterkunft werden daher nach Möglichkeit so rasch als möglich den Aargauer Gemeinden zugewiesen.

Aus welchen Ländern stammen die Asylbewerber?

Aufgrund der aktuellen Lage werden dies voraussichtlich vor allem Männer aus der Türkei, aus Syrien und Afghanistan sein.

Inwiefern unterscheiden sich die Asylbewerber von jenen in Holderbank?

In der kantonalen Unterkunft in Holderbank sind Asylbewerber untergebracht, die einen negativen Asylentscheid haben und das Land verlassen müssen. Sie haben keine Perspektive in der Schweiz, sind keinem Beschäftigungsprogramm zugeführt und leben von der Nothilfe. Daher gibt es auch gehäuft Probleme mit Kriminalität jeglicher Art (Einbrüche, Diebstahl, Belästigungen, Drogenhandel).

Im Unterschied dazu sind die Asylbewerber im Aarehof entweder noch im Asylverfahren (N-Ausweis), sind Anerkannte Flüchtlinge (B-Ausweis) oder sind vorläufig aufgenommene Ausländer (F-Ausweis), die dort auf ihren Asylentscheid oder auf ihre Zuweisung in eine Aargauer Gemeinde warten.

Die Asylsuchenden mit einem N-Ausweis haben Aussicht auf einen positiven Entscheid mit Bleibeperspektive. Entsprechend sind sie sich bewusst, dass sie sich keine kriminellen Handlungen erlauben können. Sie können höchst wahrscheinlich in der Schweiz bleiben. Auch die Anerkannten Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Ausländer bleiben länger in der Schweiz. Deshalb besuchen alle Geflüchteten im Aarehof so rasch wie möglich Integrationsmassnahmen, wie Deutschkurse oder Beschäftigungsprogramme. Sie haben eine Tagesstruktur und werden auf das Leben im neuen Land vorbereitet.

Wo dürfen sich die Untergebrachten aufhalten?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen, wo sich die Personen aufhalten dürfen. Die Unterkunft verfügt über einen kleinen Aussenbereich vor dem Haupteingang. Es werden sensible Zonen definiert, in denen der Aufenthalt nur eingeschränkt, nicht und/oder in Begleitung erlaubt ist. Sobald das Konzept zwischen Gemeinderat und dem Kantonalen Sozialdienst fertig ausgearbeitet ist, wird es an dieser Stelle publiziert.

Wie lange wird die Asylunterkunft betrieben?

Der Vertrag zwischen dem Kantonalen Sozialdienst und Aargau Hotels ist auf 3 Jahre, also bis Ende Mai 2026 befristet.

Liegt ein Baugesuch für die geplante Sanierung des Aarehofs durch Aargau Hotels vor?

Nein. Bis heute (Stand: 31.01.2024) ist noch kein Baugesuch bei der Bauverwaltung der Gemeinde Möriken-Wildegg eingetroffen.

Wer finanziert die Unterbringung?

Die Finanzierung der Unterkunft und aller Aspekte der Betreuung und der Sicherheit sind Sache des Kantons.

Muss Möriken-Wildegg als Gemeinde noch weitere Flüchtlinge unterbringen?

Möriken-Wildegg erfüllt die aktuellen Zuweisungsquoten (inkl. Personen mit Schutzstatus S aus der Ukraine). Personen in der kantonalen Unterkunft werden zudem der Gemeinde angerechnet. Die Gemeinde selber muss daher bis auf Weiteres keine weiteren Asylbewerber in ihrem Zuständigkeitsbereich aufnehmen.

Ich möchte helfen. Was kann ich tun?

Viele in der Unterkunft untergebrachte Personen sind dankbar für eine spannende Abwechslung im eintönigen Alltag. Freiwilligenarbeit ist daher besonders wichtig. Wir möchten jedoch, dass diese klar geregelt und gut koordiniert ist. Daher bitten wir Sie, sich bei Gemeinderätin Brigitte Becker zu melden. Bereits jetzt herzlichen Dank für Ihren Einsatz und Ihr Engagement.