ARA Seetal
Teiländerung Nutzungsplanung
Verfahren und Planungsprozess
Im Januar 2023 hat der Gemeinderat den Entwurf zur Teiländerung der Nutzungsplanung freigegeben. Die Teiländerung der Nutzungsplanung ist inhaltlich mit der Teiländerung des kantonalen Richtplans verknüpft, weshalb diese beiden Prozesse koordiniert wurden. Die Teiländerung der kantonalen Richtplanung beinhaltete die Standortfestlegung, die Umlagerung von Siedlungsgebiet, die Anpassung des Auenschutzparks sowie die Minderung von Fruchtfolgeflächen und wurde im November 2023 vom Grossen Rat beschlossen. Vom 16. Januar bis zum 14. Februar 2023 fand die öffentliche Mitwirkung statt. Es gingen Eingaben von drei Mitwirkenden ein. Sie betreffen vornehmlich Fragen des Ortsbildschutzes und der Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen, die in der Hauptuntersuchung zum Umweltverträglichkeitsbericht bzw. im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen sein werden. Die bereinigte Planung wurde vom 24. November bis zum 27. Dezember 2023 öffentlich aufgelegt. Es sind keine Einwendungen eingegangen. Nach allfälliger Teiländerung der Nutzungsplanung durch die Gemeindeversammlung und Genehmigung durch den Kanton erfolgt die Ausarbeitung des Bauprojekts, die in einer Baugesuchseingabe resultiert.
Dokumente
Planungsbericht nach Art. 47 RPV
Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung
Teiländerung Bau- und Kulturlandplan
Bericht UVB-Voruntersuchung
Rodungsgesuch UVB-Voruntersuchung
Die Gemeindeversammlung vom 19.03.2023 hat über die Teiländerung der Nutzungsplanung ARA Seetal zu entscheiden.