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Benützungsreglement Sportanlagen

Im Interesse einer geordneten Regelung der Benützung aller Turn- und Sportanlagen der Gemeinde Möriken-Wildegg erlässt der Gemeinderat Möriken-Wildegg das nachstehende Reglement und setzt für den Vollzug der entsprechenden Bestimmungen eine Betriebskommission Sportanlagen ein.

Die Turn- und Sportanlagen umfassen gegenwärtig:

  • Sporthalle Hellmatt, Wildegg
  • Sportwiese Hellmatt, Wildegg
  • Trockenplatz Hellmatt, Wildegg
  • Gymnastikraum Hellmatt
  • Sporthalle Unteräsch, Wildegg
  • Turnhalle 4 Mitteläsch, Möriken
  • Trockenplatz Mitteläsch, Möriken

Stand: 01. März 2026

Preis: gratis