Benützungsreglement Sportanlagen
Im Interesse einer geordneten Regelung der Benützung aller Turn- und Sportanlagen der Gemeinde Möriken-Wildegg erlässt der Gemeinderat Möriken-Wildegg das nachstehende Reglement und setzt für den Vollzug der entsprechenden Bestimmungen eine Betriebskommission Sportanlagen ein.
Die Turn- und Sportanlagen umfassen gegenwärtig:
- Dreifach Sporthalle, Wildegg
- Turnhalle 4, Wildegg
- Spielwiese Hellmatt, Wildegg
- Trockenplatz Hellmatt, Wildegg
- Spielwiese Unteräsch, Möriken
- Turnhalle Möriken
- Trockenplatz Schulhaus Möriken
- Weitere Aussenanlagen der Schulanlagen
Stand: 1. September 2020
- Reglement für die Benützung der Sportanlagen per 01.09.2020
- Gebührentarif Sportanlagen per 01.09.2020
Link: Gesuchsformular
Preis: gratis