Navigieren in Möriken-Wildegg

Benützungsreglement Sportanlagen

Im Interesse einer geordneten Regelung der Benützung aller Turn- und Sportanlagen der Gemeinde Möriken-Wildegg erlässt der Gemeinderat Möriken-Wildegg das nachstehende Reglement und setzt für den Vollzug der entsprechenden Bestimmungen eine Betriebskommission Sportanlagen ein.

Die Turn- und Sportanlagen umfassen gegenwärtig:

  • Dreifach Sporthalle, Wildegg
  • Turnhalle 4, Wildegg
  • Spielwiese Hellmatt, Wildegg
  • Trockenplatz Hellmatt, Wildegg
  • Spielwiese Unteräsch, Möriken
  • Turnhalle Möriken
  • Trockenplatz Schulhaus Möriken
  • Weitere Aussenanlagen der Schulanlagen

Stand: 1. September 2020

Preis: gratis