Benützungsreglement Sportanlagen
Im Interesse einer geordneten Regelung der Benützung aller Turn- und Sportanlagen der Gemeinde Möriken-Wildegg erlässt der Gemeinderat Möriken-Wildegg das nachstehende Reglement und setzt für den Vollzug der entsprechenden Bestimmungen eine Betriebskommission Sportanlagen ein.
Die Turn- und Sportanlagen umfassen gegenwärtig:
- Sporthalle Hellmatt, Wildegg
- Sportwiese Hellmatt, Wildegg
- Trockenplatz Hellmatt, Wildegg
- Gymnastikraum Hellmatt
- Sporthalle Unteräsch, Wildegg
- Turnhalle 4 Mitteläsch, Möriken
- Trockenplatz Mitteläsch, Möriken
Stand: 01. März 2026
- Reglement für die Benützung der Sportanlagen per 01.09.2020
- Gebührentarif Sportanlagen per 01.09.2020
Link: Gesuchsformular
Preis: gratis