Spitex
Die Gemeinde Möriken-Wildegg ist für die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Mindestangebots der Spitex-Leistungen (Pflege und Hilfe zu Hause) für die Einwohnerinnen und Einwohner von Möriken-Wildegg verantwortlich. Sie macht dies im Rahmen eines Leistungsauftrags. Den entsprechenden Leistungsauftrag ab dem 1. Januar 2027 hat die Gemeinde Möriken-Wildegg öffentlich ausgeschrieben und nach Evaluation verschiedener Organisationen den Auftrag an die Spitex 24 AG vergeben.
Damit übernimmt die Spitex 24 AG ab dem 1. Januar 2027 die im Auftrag der Gemeinde Möriken-Wildegg bisher von der Spitex Region Lenzburg erbrachten Spitex-Leistungen.
Wer stellt sicher, dass ich weiterhin gepflegt werde?
Die Gemeinde Möriken-Wildegg hat den Spitex-Leistungsauftrag mit der Spitex 24 AG abgeschlossen. In diesem Leistungsauftrag ist vereinbart, dass die Spitex 24 AG die Pflegeleistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner von Möriken-Wildegg sicherstellt.
Was bedeutet das für mich, wenn ich heute Leistungen bei der Spitex Region Lenzburg beziehe?
Wenn Sie heute Leistungen der Spitex Region Lenzburg beziehen, empfehlen wir Ihnen, diese künftig durch die Spitex 24 AG weiterführen zu lassen. Sie können aber auch eine andere Spitex-Organisation mit einer Spitexbewilligung im Kanton Aargau wählen.
Muss ich etwas speziell berücksichtigen beim Wechsel zur Spitex 24 AG?
Ja. Damit der Wechsel für Sie möglichst unkompliziert erfolgt und Ihre Pflege und Unterstützung zu Hause ohne Unterbruch weitergeführt werden kann, ist die Spitex 24 AG rechtzeitig auf bestimmte Informationen und Unterlagen angewiesen, die bei der Spitex Region Lenzburg vorhanden sind. Dazu gehören insbesondere die folgenden Gesundheits- und Personendaten:
- Personalien und Kontaktangaben,
- Angaben zu den aktuell bezogenen Leistungen,
- Bedarfsabklärungen sowie Pflege- und Unterstützungsplanungen,
- relevante Informationen aus der Pflegedokumentation,
- für die weitere Versorgung erforderliche Gesundheitsdaten,
- Angaben zu Medikamenten und ärztlichen Verordnungen,
- Angaben zu behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren an Ihrer Versorgung beteiligten Fachpersonen.
Für eine sichere und kontinuierliche Weiterführung Ihrer Pflege und Unterstützung sollten Sie deshalb Ihre ausdrückliche Zustimmung geben, dass die Spitex Region Lenzburg die erforderlichen Daten vor dem Wechsel direkt an die Spitex 24 AG übermitteln kann. Gleichzeitig entbinden Sie mit Ihrer Zustimmungserklärung die Spitex Region Lenzburg und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im erforderlichen Umfang von ihrer gesetzlichen bzw. beruflichen Schweige- und Geheimhaltungspflicht.
Die getätigte Erklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf hat keinen Einfluss auf Daten, die gestützt auf Ihre Zustimmung bereits rechtmässig übermittelt wurden.
Die Gemeinde Möriken-Wildegg erhält weder Ihre Erklärung noch Ihre Gesundheitsdaten.
Hier können Sie das Formular «Zustimmung zur Datenübermittlung an die Spitex 24 AG und Entbindung von der Geheimhaltungs- und Schweigepflicht» herunterladen. Das Formular mit Ihrer Erklärung senden Sie möglichst zeitnah an die Spitex 24 AG.
Ich bin jetzt bei der Spitex Region Lenzburg und möchte nun zur Spitex 24 AG wechseln. Muss ich mich um einen Wechsel selbst bemühen?
Das empfehlen wir Ihnen. Denn je früher Sie sich bei der Spitex 24 AG melden, desto besser kann auf Ihre Wunschzeiten für die Einsätze eingegangen werden. Die Spitex 24 AG wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um die weitere Behandlung zu planen.
Sobald Sie Ihre Einverständniserklärung eingereicht haben, kann die Spitex 24 AG im Anschluss den Übergang organisieren sowie die Pflege-, Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen ohne Unterbruch weiterführen.
Muss ich nun die Spitex 24 AG wählen?
Nein. Die Spitex 24 AG ist die von der Gemeinde Möriken-Wildegg evaluierte und beauftragte Spitex-Organisation. Es gibt aber eine freie Wahl bei der Spitex-Organisation. Einzige Voraussetzung ist, dass die Spitex-Organisation eine Spitexbewilligung für den Kanton Aargau hat. Es gibt viele verschiedene Anbieter in diesem Markt, die bereits heute in Möriken-Wildegg im Einsatz sind.
Wie funktioniert der Dossierübergabeprozess, wenn ich nicht die Spitex 24 AG, sondern eine andere Spitex-Organisation wähle?
Der Dossierübergabeprozess funktioniert grundsätzlich genau gleich. Bitte verwenden Sie in diesem Fall das Formular «Zustimmung zur Datenübermittlung an eine Spitex-Organisation meiner Wahl und Entbindung von der Geheimhaltungs- und Schweigepflicht». Nach Ihrer Einverständniserklärung übergibt die Spitex Region Lenzburg Ihr Dossier an die Spitex-Organisation Ihrer Wahl.
Ich bin jetzt bei der Spitex Region Lenzburg und möchte bei der Spitex Region Lenzburg bleiben. Geht das?
Gemäss Zeitungsbericht vom 20. April 2026 hat die Spitex Region Lenzburg entschieden, in Möriken-Wildegg ab dem 1. Januar 2027 keine Leistungen mehr zu erbringen. Dies hat der Gemeinderat bisher von der Spitex Region Lenzburg schriftlich nicht bestätigt erhalten. Wer also aktuell von der Spitex Region Lenzburg betreut wird und weiterhin auf diese Leistungen angewiesen ist, sollte bis Ende 2026 die Spitex-Organisation wechseln.
Steigt nun die Kostenbeteiligung bei Behandlungen?
Nein. Die Höhe der sogenannten «Patientenbeteiligung» ist gesetzlich geregelt und auf maximal CHF 15.35 pro Tag begrenzt – unabhängig von der gewählten Spitex-Organisation
Werden weiterhin hauswirtschaftliche Leistungen angeboten?
Ja. Der Leistungsauftrag der Gemeinde Möriken-Wildegg mit der Spitex 24 AG umfasst auch eine Angebotspflicht für hauswirtschaftliche Leistungen.
Was kosten die hauswirtschaftlichen Leistungen?
Der Preis pro Stunde liegt bei CHF 68.00 für die Abklärung und CHF 56.00 für die erbrachte Leistung. Mit der Spitex-Verordnung der Spitex 24 AG für hauswirtschaftliche Leistungen können je nach Versicherung die Kosten von der Zusatzversicherung übernommen werden. Klären Sie dies mit Ihrer Zusatzversicherung ab.
Der Gemeinderat hat entschieden, den Preis pro Stunde für diejenigen Klientinnen und Klienten, die auf Krankenkassen-Prämienverbilligungen angewiesen sind, bei CHF 60.00 (Abklärung) bzw. CHF 50.00 (Leistung) zu deckeln und die Differenz zum angebotenen Preis zu übernehmen.
Nach Rechnungsstellung durch die Spitex 24 AG können Sie ein Gesuch um Kostenübernahme des Differenzbetrags an die Gemeinde stellen, worauf Ihnen der Differenzbetrag rückerstattet wird. In diesem Fall können Sie sich an die Abteilung Sozialdienst, sozialdienst@moeriken-wildegg.ch, wenden.
Werden die Wegzeiten von der Spitex 24 AG verrechnet?
Für das Erbringen von Pflegeleistungen dürfen Spitex-Organisationen gegenüber den Klientinnen und Klienten keine Wegzeiten verrechnen.
Bei nicht-pflegerischen Leistungen, bspw. den hauswirtschaftlichen Leistungen, darf die Spitex-Organisation hingegen die Wegzeit verrechnen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Zögern Sie nicht, Ihre offenen Fragen an uns zu richten. Sie können hierzu das untenstehende Formular verwenden oder eine E-Mail schreiben.
Allgemeine Fragen zur Spitex: gemeinde@moeriken-wildegg.ch
Rückerstattung hauswirtschaftliche Leistungen: sozialdienst@moeriken-wildegg.ch
Spitex 24 AG: info@spitex24.ch oder 056 209 19 91