Prämienverbilligung 2026
Das Prämienverbilligungsverfahren läuft im Kanton Aargau online ab. Wenn Sie keinen Internetzugang haben, helfen wir Ihnen gerne bei der Antragsstellung weiter. Weitere Details finden Sie im Informationsblatt auf der Webseite der SVA Aargau.
Die SVA Aargau schickt potenziell anspruchsberechtigten Personen automatisch einen Anmeldecode für den Onlineantrag. Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden. Die Anmeldemöglichkeit für Prämienverbilligung startet im September. Vorher ist keine Anmeldung möglich. Das Prämienverbilligungsverfahren einfach erklärt im Video: www.sva-ag.ch/video
Die Prämienverbilligung 2026 ist zwingend bis 31.12.2025 bei der SVA zu beantragen. Spätere Anträge werden nicht berücksichtigt.