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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot

Aufgrund der per 28. Juli 2026 um 12 Uhr festgesetzten Gefahrenstufe 5 "sehr grosse Gefahr" hat das Departement Gesundheit und Soziales ein absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot verfügt. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills. Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau, somit auch in Möriken-Wildegg, verboten.

Merkblatt Gefahrenstufe 5
Link Kanton Aargau