Sozialhilfe
Personen, welche über keine ihren Lebensunterhalt ausreichenden Einkünfte verfügen und somit unter dem Existenzminimum leben, können bei der Gemeinde materielle Hilfe beantragen. Sie müssen umfassend über ihre aktuelle Finanz- und Lebenssituation Auskunft geben.
Anhand der gesetzlichen Grundlagen wird ein allfälliger Anspruch berechnet. Der Gemeinderat befindet über das Gesuch. Die Sozialhilfe ist subsidiär und wird immer als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen. Sind andere Kostenträger oder nahe Verwandte in der Lage, die notleidende Person rechtzeitig zu unterstützen, leistet die Gemeinde keine Sozialhilfe. Ausgerichtete Zahlungen sind zurückzuerstatten.