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Einbürgerung

Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption, ordentliche oder erleichterte Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung erworben werden.

ordentliche Einbürgerung

Departement Volkswirtschaft und Inneres
Abteilung Register und Personenstand
Bahnhofplatz 3c
5001 Aarau
www.ag.ch

Ordentliche Einbürgerung von Ausländer/-innen im Aargau
Es kann nur Schweizer Bürger/-in werden, wer alle drei Bürgerrechte (Bund, Kanton, Gemeinde) erlangt hat. Diese dreifache Gliederung des Bürgerrechtes schlägt sich auch im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung nieder.

Weitere Auskünfte erteilt die Gemeindekanzlei gerne und vereinbart mit Ihnen einen Besprechungstermin zwecks Erklärung des Verfahrensablaufs. Weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt.

erleichterte Einbürgerung

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist für die Bearbeitung sowie die Ausarbeitung des Einbürgerungsentscheides verantwortlich. Der Heimatkanton prüft lediglich die Personalien und klärt allfällige Fragen bezüglich Personenstandsregister. Der Wohnkanton wird in der Regel durch das Staatssekretariat für Migration zur Ausarbeitung eines Berichtes beauftragt. Erleichterte Einbürgerung von Ausländer/-innen im Aargau.

Informationsblatt zu Artikel 21 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) vom SEM

Bei Aufenthalt in der Schweiz können Sie das Gesuchsformular unter Angabe Ihrer genauen Postadresse direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) per Mail bestellen: ch@sem.admin.ch. Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt und ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Wie werde ich Schweizerin oder Schweizer auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM).


siehe auch Sprachnachweis