Für das Inkasso der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Abteilung Finanzen zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist die Abteilung Steuern zuständig.
Für das Inkasso der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Abteilung Finanzen zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist die Abteilung Steuern zuständig.