Finanzkommission
Die gesetzlichen Aufgaben der Finanzkommission umfassen gemäss § 47 GG die Prüfung der Jahresrechnung und der Kreditabrechnungen sowie die Stellungnahme zum Budget und die Behandlung weiterer von der Gemeindeordnung bezeichneter Geschäfte (§ 18 Abs. 1 lit. f GG). Die Arbeit der Finanzkommission dient der Entdeckung von allfälligen Fehlern, Mängeln oder Schäden, ebenso aber der Schadensprävention und der Vertrauensbildung zwischen Stimmberechtigten und Exekutive und Verwaltung.
Vom Volk gewählt für die Amtsperiode 2026/2029
Präsident
Dörnlerweg 28A
5103 Möriken
Mitglied
Rütisteig 3
5103 Möriken
Mitglied
Krümblerweg 3
5103 Möriken
Mitglied
Sandhübelweg 19
5103 Möriken
Mitglied
Höhenweg 6
5103 Möriken