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An-, Um- und Abmeldungen über eUmzugCH

An-, Um- und Wegzüge können direkt über folgenden Link erledigt werden: eUmzugCH
Nach erfolgter Anmeldung können die Neuzuzügerunterlagen am Schalter der Einwohnerkontrolle bezogen werden.

Anmeldung

Vor der Anmeldung auf unserer Einwohnerkontrolle müssen Sie sich auf der vorherigen Wohngemeinde abmelden. Gemäss § 17 des Register- und Meldegesetzes (RMG) hat die Anmeldung innert 14 Tagen ab Zuzugsdatum zu erfolgen. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

Schweizer Staatsangehörige
  • Heimatschein
  • Krankenkassennachweis (gültige Krankenkassenkarte oder Police)
  • Mietvertrag / Kaufvertrag / Bestätigung der Verwaltung
  • Familienbüchlein (wenn vorhanden)

Als Bestätigung, dass Sie den Heimatschein auf der Einwohnerkontrolle hinterlegt haben, erhalten Sie eine Meldebestätigung, welche Sie bis zu einem allfälligen Wegzug oder Änderungen der Personalien aufbewahren wollen.

Ausländische Staatsangehörige
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung bzw. Ermächtigung zur Visumserteilung (sofern vorhanden/benötigt, ausgestellt durch das Amt für Migration und Integration)
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Ausländerausweis (sofern vorhanden)
  • Arbeitsvertrag (bei einer Arbeitsaufnahme)
  • Krankenkassennachweis
  • Mietvertrag / Kaufvertrag / Bestätigung der Verwaltung

Als Bestätigung, dass Sie sich mit einem gültigen Ausweis auf der Einwohnerkontrolle angemeldet haben, erhalten Sie eine Meldebestätigung.

Abmeldung

Gemäss § 17 des Register- und Meldegesetzes (RMG) hat die Abmeldung innert 14 Tagen ab Wegzugsdatum zu erfolgen. Folgende Unterlagen/Angaben werden benötigt: 

Schweizer Staatsangehörige
  • Meldebestätigung
  • Pass oder Identitätskarte
  • neue Adresse
Ausländische Staatsangehörige
  • Pass oder Personalausweis
  • Ausländerausweis
  • neue Adresse

Bei einem Wegzug ins Ausland ist vor Ausreise die Einwohnerkontrolle und die Abteilung Steuern aufzusuchen. Es wird eine Vertreteradresse in der Schweiz benötigt.

Wochenaufenthalt / Nebenwohnsitz

Wochenaufenthalt / Nebenwohnsitz ist, wer bloss vorübergehend oder zu einem Sonderzweck in einer Gemeinde anwesend ist. Praktisch bedeutet jede Art eines meldepflichtigen Verweilens an einem Ort, das nicht als Niederlassung zu qualifizieren ist, Aufenthalt.

Wer sich vorübergehend in einer Gemeinde aufhält oder regelmässig zu seinen Angehörigen in einer Gemeinde zurückkehrt, hat in der Aufenthaltsgemeinde den Heimatausweis zu hinterlegen (§ 9 Abs. 3 des Register- und Meldegesetzes, RMG).

Anmeldung Wochenaufenthalt

Vor der Anmeldung auf unserer Einwohnerkontrolle müssen Sie auf der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnortes einen Heimatausweis beziehen (Aufenthaltsadresse angeben).
Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Heimatausweis  
  • Mietvertrag / Bestätigung der Verwaltung

Als Bestätigung, dass Sie den Heimatausweis auf der Einwohnerkontrolle hinterlegt haben, erhalten Sie eine Meldebestätigung für Nebenwohnsitz. Diese ist befristet und bei Ablauf oder Wegzug der Einwohnerkontrolle wieder abzugeben.

Abmeldung Wochenaufenthalt

Für die Abmeldung wird die Meldebestätigung für Nebenwohnsitz oder ein Ausweis benötigt.


Zuständige Abteilung