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Handlungsfähigkeitszeugnis

Mit dem Handlungsfähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass der Gesuchssteller mündig sowie urteilsfähig ist.

Seit 01.01.2013 können Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis schriftlich bestellen unter:

Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde
c/o Bezirksgericht Lenzburg
Metzgplatz
5600 Lenzburg