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Gemeindewahlen für die Amtsdauer 2018/2021, Ersatzwahl Steuerkommission, Stille Wahlen

Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für die Ersatzwahl als Ersatzmitglied der Steuerkommission sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) hat das Wahlbüro den folgenden Kandidaten als gewählt erklärt:

Gross Beatus Jürg, geb. 1980, von St. Gallen-Tablat SG und Stammheim ZH, Rütisteig 3, 5103 Möriken, CVP

Die Steuerkommission ist damit wieder vollzählig.

Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.

Möriken, 17. September 2019    

Gemeinderat