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Hundekontrolle und Leinenpflicht

Seit 01.01.2017 gibt es keine schweiz- weit obligatorischen Hundekurse mehr. Das eidgenössische Parlament hat sich für die Abschaffung der obligatorischen SKN-Kurse entschieden. Dies gilt sowohl für den theoretischen wie auch für den praktischen Sachkundenachweis. Für Halter von bewilligungspflichtigen Hunden (sog. Listenhunde) besteht im Kanton Aargau nach wie vor eine Kurs- und Prüfungspflicht.

Die Hundehalter werden weiter darauf aufmerksam gemacht, dass ab 1. April bis 31.  Juli 2019 wieder die Leinenpflicht gilt.