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Anspruch auf Prämienverbilligung

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Die Beitragsberechtigten wurden von der SVA Aargau (SVA) automatisiert ermittelt und angeschrieben. Nach Erhalt eines Codes kann der Antrag auf Prämienverbilligung online unter www.sva-ag.ch/pv-online gestellt werden. Das Verfahren ist einfach, schnell und unkompliziert. Das persönliche Vorsprechen auf der Gemeinde und das Einreichen von Unterlagen wie Krankenkassenpolice oder Steuerunterlagen fallen weg.

Wichtig: Die Prämienverbilligung muss nach Erhalt des Codes bis spätestens Montag, 31. Dezember 2018 beantragt werden. Ansonsten ist der Anspruch für das Prämienverbilligungsjahr 2019 verwirkt, das heisst, kann nicht mehr geltend gemacht werden! Haben Sie keinen Code erhalten, sind aber der Ansicht, dass Ihnen im Jahr 2019 ein Anspruch auf Prämienverbilligung zusteht? Bestellen Sie auf der Website der SVA  einen Code. Bestellungen sind bis Freitag, 15. Dezember 2018 möglich. Steht kein Internetzugang zur Verfügung, kann der Antrag via Gemeinde oder SVA gestellt werden.