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Grabräumungen 2019

Nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren sind auf dem Friedhof Möriken-Wildegg verschiedene Erdbestattungsgräber und Urnenreihengräber zu räumen. Es betrifft die Erdbestattungsgräber aus den Jahren 1991 bis 1993 und die Urnenreihengräber aus den Jahren 1989 bis 1992.

Die Angehörigen können bis spätestens 30.04.2019 die betreffenden Gräber räumen. Falls auf die Räumung verzichtet wird, erfolgt diese durch den Friedhofgärtner auf Kosten der Einwohnergemeinde Möriken-Wildegg. Die Grabsteine, allfällige Umfassungen sowie die Bepflanzungen gehen nach dem 30.04.2019 ins Eigentum der Einwohnergemeinde Möriken-Wildegg über.

Die Angehörigen wurden nach Möglichkeit direkt benachrichtigt. Bei Fragen stehen die Gemeindekanzlei Möriken-Wildegg, 062 887 11 11, oder der Friedhofsgärtner Ernst Wettstein, Telefon 062 893 36 51, gerne zur Verfügung.

Möriken, 4. Dezember 2018