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Werden Wertgegenstände gefunden, welche den Wert von CHF 10.00 (Art. 720 des schweizerischen Zivilgesetzbuches) übersteigen, sind diese beim Gemeindebüro Möriken-Wildegg abzugeben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich der Fundunterschlagung strafbar.

Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt die Sache zu Eigentum, wenn deren Eigentümer innert fünf Jahren von der Bekanntmachung an nicht festgestellt werden kann. Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz der Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn.

Verloren gegangene oder gefundene Sachen können Sie kostenlos unter easyfind.ch registrieren.

Auch die Regionalpolizei Lenzburg führt ein Fundbüro.


Zuständige Abteilung