Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden durch die Gemeindekanzlei für die Einwohner von Möriken-Wildegg ausgestellt.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Beglaubigung von Unterschriften und Kopien, damit eine berechtigte Person vor Ort ist 062 887 11 11 oder E-Mail.
Unterschriftsbeglaubigungen
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Es ist ein persönliches Erscheinen mit vorgängiger Terminvereinbarung notwendig.
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass).
- Die Unterschrift erfolgt erst auf der Gemeindekanzlei vor der Beglaubigungsperson
Beglaubigung von Kopien
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
- Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.
Überbeglaubigungen
Die Überbeglaubigungen (Beglaubigungen von Unterschriften der Gemeindebehörden, Apostille) erfolgt im Kanton Aargau über das Ausweiszentrum Aargau
Tarif
Gemäss § 6 des Dekrets über den Notariatstarif vom 30. August 2011 (SAR 295.250):
Beglaubigung einer Unterschrift: CHF 20.00
Beglaubigung von Kopien, welche der Beglaubigungsperson vorgelegt werden: CHF 10.00 für die erste und CHF 5.00 für jede weitere Seite
Beglaubigungen von Kopien, welche die Beglaubigungsperson selbst hergestellt hat: CHF 1.00 für jede Seite