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Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden durch die Gemeindekanzlei für die Einwohner von Möriken-Wildegg ausgestellt.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Beglaubigung von Unterschriften und Kopien, damit eine berechtigte Person vor Ort ist 062 887 11 11 oder E-Mail.

Unterschriftsbeglaubigungen

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es ist ein persönliches Erscheinen mit vorgängiger Terminvereinbarung notwendig.
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass).
  • Die Unterschrift erfolgt erst auf der Gemeindekanzlei vor der Beglaubigungsperson

Beglaubigung von Kopien

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
  • Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.

Überbeglaubigungen

Die Überbeglaubigungen (Beglaubigungen von Unterschriften der Gemeindebehörden, Apostille) erfolgt im Kanton Aargau über das Ausweiszentrum Aargau

Tarif

Gemäss § 6 des Dekrets über den Notariatstarif vom 30. August 2011 (SAR 295.250):

Beglaubigung einer Unterschrift: CHF 20.00

Beglaubigung von Kopien, welche der Beglaubigungsperson vorgelegt werden: CHF 10.00 für die erste und CHF 5.00 für jede weitere Seite

Beglaubigungen von Kopien, welche die Beglaubigungsperson selbst hergestellt hat: CHF 1.00 für jede Seite

 


Zuständige Abteilung