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Adressauskünfte an Private werden nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes §§ 15 und 16 IDAG erteilt.

Für eine Adressauskunft benötigen wir:
  • Schriftliche Anfrage
  • Interessennachweis
  • Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert
  • CHF 20.00 (gemäss § 15 Gemeindegebührendekret)

Telefonische Auskünfte und Auskünfte für kommerzielle Zwecke werden nicht erteilt.


150.700 Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG)


Zuständige Abteilung