Adressauskünfte an Private werden nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes §§ 15 und 16 IDAG erteilt.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- Schriftliche Anfrage
- Interessennachweis
- Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert
- CHF 20.00 (gemäss § 15 Gemeindegebührendekret)
Telefonische Auskünfte und Auskünfte für kommerzielle Zwecke werden nicht erteilt.
150.700 Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG)