Holzfeuerungskontrolle

Schon seit 1970 werden Öl- und Gasfeuerungen sowie grosse Holzheizungen regelmässig in Bezug auf die Luftreinhaltung behördlich kontrolliert. Da auch kleine Holzfeuerungen bis 70 kW wie Cheminées, Schwedenöfen usw., die nicht richtig betrieben werden, relativ hohe Emissionen verursachen können, müssen seit dem 1. Januar 2009 auch sie alle zwei Jahre kontrolliert werden. Dabei wird vor allem die korrekte Bedienung und die Verwendung des richtigen Brennstoffes überprüft. Das Ziel ist es, unnötige Umweltbelastungen zu vermeiden und den Brennstoff optimal zu nutzen.
Die Kontrolle umfasst die Feuerungsanlage, den Brennstoff und die Brennstofflagerung sowie die Brandschutzvorschriften. Der Aufwand wird dem Anlagebetreiber direkt in Rechnung gestellt.



Die Holzfeuerungskontrolleure von Kaminfegermeister Kurt Fischer, Rupperswil, führen diese Kontrollen mit den Kaminfegerarbeiten (Reinigung) durch. Dabei wird eine Pauschale von Fr. 35.- exkl. MwSt. erhoben.

Bei Fragen und für weitere Auskünfte zur Holzfeuerungskontrolle steht der zuständige Kaminfegermeister Kurt Fischer, Tel. 062 897 13 25 oder master@chaemifaeger.ch gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Kontrolle der kleinen Holzfeuerungen bis 70 kW in den Gemeinden des Kantons Aargau finden sie unter:

http://www.googlesyndicatedsearch.com/u/kantonaargau?q=Holzfeuerung 

BeispielKontrollrapport  [PDF, 94.0 KB]

afu_weisung_zur_kontrolle_der_kleinen_holzfeuerungen_bis_70kw  [PDF, 61.0 KB]


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